16-Jährige dürfen erstmals bei Landtagswahl mitentscheiden

Vor einigen Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Wer einen deutschen Pass hat und seit mehr als drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg lebt, darf wählen. Erstmals haben die Wähler auch zwei Stimmen – die erste für die Wunschkandidatin oder den Wunschkandidaten, die zweite für die Lieblingspartei. Mehr dazu auf unseren Karten für Jungwähler*innen.