
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. – DLRG – hat ihre Satzung dahingehend erweitert, so heißt es in der Stuttgarter Zeitung, dass die Mitgliedschaft in der DLRG der Person verweigert wird, die „Organisationen, Vereinigungen oder Parteien aktiv unterstützt, deren Ziele in Wort und Tat mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind“. Insbesondere gelte dies, wenn die Organisation, Vereinigung oder Partei „im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt ist“.
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