• Zitat: Niccolò Raselli, 1995 bis 2012 Ordentlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne

    „…Die Forde­rung nach einem Verbot der AfD kommt dem Einge­ständnis gleich, weder die poli­ti­schen Struk­turen noch die mass­ge­benden poli­ti­schen Kräfte seien in der Lage, die AfD aufzu­halten. Gerade für solche Konstel­la­tionen ist die Verbots­klausel des Grund­ge­setzes konzi­piert. Denn besteht die Über­zeu­gung, die demo­kra­ti­schen Abwehr­kräfte seien hinrei­chend, um die rechts­staat­li­chen Struk­turen und die Grund­rechte zu erhalten, ist eine Verbots­klausel eigent­lich überflüssig…“(b.)

    aus geschichtedergegenwart.ch vom 19.10.2025


  • „Subsidiär schutzberechtigt“

    Foto von Liv Bruce auf Unsplash

    Menschen, denen nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Asyl gewährt wird, die jedoch nach Rückkehr in das Land ihrer Herkunft mit menschenunwürdiger Behandlung rechnen müssen – Folter, gewalttätige Übergriffe, unmenschliche Behandlung – können in Deutschland eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, weil sie „subsidiär schutzberechtigt“ sind.

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  • Verrückt nach Demokratie

    Verrückt nach Demokratie

    Zu einer „bunten, lauten und gemeinsamen“ Geburtstagsparty hat das Stuttgarter „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ am 23. Mai 2025 eingeladen. An diesem Tag wurde das Grundgesetz 76 Jahre alt – ein guter Anlass für Demokrat:innen, „verrückt“ zu feiern, ganz nach dem Motto des Abends „Let‘s go Democrazy“. Auch die OMAS GEGEN RECHTS sind dabei.

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