• „Subsidiär schutzberechtigt“

    Foto von Liv Bruce auf Unsplash

    Menschen, denen nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Asyl gewährt wird, die jedoch nach Rückkehr in das Land ihrer Herkunft mit menschenunwürdiger Behandlung rechnen müssen – Folter, gewalttätige Übergriffe, unmenschliche Behandlung – können in Deutschland eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, weil sie „subsidiär schutzberechtigt“ sind.

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  • Verrückt nach Demokratie

    Verrückt nach Demokratie

    Zu einer „bunten, lauten und gemeinsamen“ Geburtstagsparty hat das Stuttgarter „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ am 23. Mai 2025 eingeladen. An diesem Tag wurde das Grundgesetz 76 Jahre alt – ein guter Anlass für Demokrat:innen, „verrückt“ zu feiern, ganz nach dem Motto des Abends „Let‘s go Democrazy“. Auch die OMAS GEGEN RECHTS sind dabei.

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