
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. – DLRG – hat ihre Satzung dahingehend erweitert, so heißt es in der Stuttgarter Zeitung, dass die Mitgliedschaft in der DLRG der Person verweigert wird, die „Organisationen, Vereinigungen oder Parteien aktiv unterstützt, deren Ziele in Wort und Tat mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind“. Insbesondere gelte dies, wenn die Organisation, Vereinigung oder Partei „im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt ist“.
In der entsprechenden Stellungnahme des Vereins heißt es einleitend dazu: „Die DLRG ist mehr als eine Organisation – sie ist ein Versprechen. Ein Versprechen, Leben zu schützen und Menschen zu helfen. Dieses Selbstverständnis wurzelt fest in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und in der tiefen Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde und den gleichen Wert hat. Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Lebensgeschichte spielen keine Rolle…“ (b.)
