„Die AfD ist verfassungswidrig.“ Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Würden die Ziele der Partei Realität, hätte das weitreichende Folgen: Der demokratische Wettbewerb würde erheblich beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde zu erwarten“, heißt es in der Studie. Die AfD wolle ihre politischen Gegner*innen strafrechtlich verfolgen. Ihr Politikkonzept sei auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet.
Die Bürgerrechtsorganisation hat am 25. Juni in der Bundespressekonferenz in Berlin die Ergebnisse ihrer 13monatigen Recherche vorgelegt. 2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen und 50 Wahlprogramme wurden ausgewertet. „Wirtschaftsliberale und nationalkonservative Kräfte haben die Partei verlassen, sich radikalisiert oder dulden die Radikalisierung weitestgehend“, so die Jurist*innen.
Bereits vor einem Jahr hatte der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Dagegen hat die AfD geklagt. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Während sich der Verfassungsschutz auf die Bundespartei konzentrierte, haben die Jurist*innen des GFF auch die AfD auf Landes- und kommunaler Ebene und in den Parlamenten beleuchtet und die Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbot geprüft.
Viele Initiativen appellieren nun an die demokratischen Parteien, die Diskussion über ein Verbot der AfD wieder aufzunehmen. Die GFF hat ein Schreiben entworfen, das Bürger*innen den Abgeordneten ihres Wahlreises schicken können. Zu dem Abgeordnetenbrief geht es hier.

