„Sollen die AfDler doch mal zeigen, dass sie es besser können“, bekommen Michael Kraske und Dirk Laabs bei Veranstaltungen immer wieder zu hören. „Nein, Demokratiefeinden darf man keine Macht geben“, widersprechen die beiden Autoren dann ebenso regelmäßig, „denn sie missbrauchen die Macht und nutzen die Möglichkeit, den Staat nach ihren Plänen umzubauen. Wie schnell das gehen kann, lässt sich in den USA beobachten.“

Wenige Tage nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stellten die Autoren aus Leipzig und Hamburg in Stuttgart auf Einladung der OMAS GEGEN RECHTS ihr neues Buch „Widersetzt euch! Wie wir gemeinsam den neuen Faschismus besiegen“ vor. Von Beginn an haben die beiden Journalisten den Aufstieg und die Radikalisierung der Partei beobachtet, die beste Kontakte zu Trump und zum Putin-Regime pflegt und die EU verlassen will.
Verbotsverfahren starten
Dass die demokratischen Parteien, vor allem CDU und CSU, weiterhin zögern, ein Verbotsverfahren gegen die Partei einzuleiten, halten sie für verantwortungslos: „Laut Verfassungsschutz sind etwa 20.000 der Parteimitglieder Rechtsextremisten“, sagt Kraske. In fünf Bundesländern hat der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, gegen eine entsprechende Einstufung der Bundespartei 2025 hat die Partei geklagt. Mehrere juristische Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Partei verfassungswidrig ist, weil sie gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt. Deshalb sei es geboten, dass das Bundesverfassungsgericht die Partei überprüft, sagt Kraske. Ein solches Verfahren können allerdings nur der Bundestag, die Bundesregierung oder die Länder über den Bundesrat auf den Weg bringen.
Minderheiten schützen
„Aber ist es nicht undemokratisch, eine Partei mit Millionen Wählern zu verbieten?“, werden Kraske und Laabs oft gefragt. „Es gibt kein Recht darauf, eine rechtsextremistische Partei wählen zu dürfen, die unsere Demokratie zerstören will“, antwortet Laabs. Es sei vielmehr die Pflicht des Staates, die Demokratie zu verteidigen und diejenigen zu schützen, deren Rechte durch Extremisten verletzt würden: Menschen mit Einwanderungsgeschichte, queere Personen, Menschen mit Behinderungen, politisch Andersdenkende, Frauen. Viele fühlen sich durch die Wahlerfolge der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern akut bedroht.

Über die Gefahren und den Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremisten werde viel zu wenig gesprochen, auch im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, kritisieren die Autoren. Stattdessen böten die Sender AfD-Politiker*innen viel Raum für Hass und Hetze gegen Minderheiten oder dafür, sich als „freundliche Nachbarn“ oder „Kümmerer“ zu inszenieren. Damit trage der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk zur Normalisierung einer Partei bei, die ihn abschaffen will.
Nicht schweigen
Zu kurz kommt aus Sicht der Autoren die politische Bildung auch in den Schulen. Aus Furcht vor Konflikten mit Schülern oder Eltern oder auch Klagen vermieden Schulen und andere Bildungseinrichtungen immer öfter Diskussionen über die Partei – und verwiesen auf das Neutralitätsgebot, berichtet Kraske. „Doch völkisch-rassistische und demokratiefeindliche Politik darf und muss kritisiert werden.“ Lehrer seien zur Verteidigung der Demokratie verpflichtet. Dass Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) ausgerechnet in dieser Situation vielen Initiativen zur Demokratieförderung die Mittel streicht, sei nicht nachvollziehbar.

Doch nicht nur die demokratischen Parteien und Bildungseinrichtungen sind gefordert, sagen die Autoren, auch Wirtschaft und Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Vereine müssten sich klar von der völkisch-rassistischen Politik der AfD abgrenzen. Aber auch jede und jeder Einzelne könne und müsse sich für Menschenwürde und Demokratie einsetzen. fordert Laabs. Und eingreifen, wenn beispielsweise bei der Familienfeier, im Kollegium oder am Vereinsstammtisch Menschen lächerlich gemacht, Vorurteile gepflegt und Lügen verbreitet werden.

