„…Die Forderung nach einem Verbot der AfD kommt dem Eingeständnis gleich, weder die politischen Strukturen noch die massgebenden politischen Kräfte seien in der Lage, die AfD aufzuhalten. Gerade für solche Konstellationen ist die Verbotsklausel des Grundgesetzes konzipiert. Denn besteht die Überzeugung, die demokratischen Abwehrkräfte seien hinreichend, um die rechtsstaatlichen Strukturen und die Grundrechte zu erhalten, ist eine Verbotsklausel eigentlich überflüssig…“(b.)
aus geschichtedergegenwart.ch vom 19.10.2025
