Zitat: Niccolò Raselli, 1995 bis 2012 Ordentlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne

„…Die Forde­rung nach einem Verbot der AfD kommt dem Einge­ständnis gleich, weder die poli­ti­schen Struk­turen noch die mass­ge­benden poli­ti­schen Kräfte seien in der Lage, die AfD aufzu­halten. Gerade für solche Konstel­la­tionen ist die Verbots­klausel des Grund­ge­setzes konzi­piert. Denn besteht die Über­zeu­gung, die demo­kra­ti­schen Abwehr­kräfte seien hinrei­chend, um die rechts­staat­li­chen Struk­turen und die Grund­rechte zu erhalten, ist eine Verbots­klausel eigent­lich überflüssig…“(b.)

aus geschichtedergegenwart.ch vom 19.10.2025